Wiesbaden, 11.02.2024 – Grundsatzerklärung des Governorrats des Lions Multi-Distrikts 111-Deutschland 2023/2024 und den gewählten Distrikt-Governorn 2024/2025
In Anbetracht der gesellschaftspolitischen Entwicklungen unserer Zeit halten wir es für angebracht, uns nicht nur im Kreise unserer Clubmitglieder, sondern öffentlich zu den Zielen und ethischen Grundsätzen unserer Vereinigung zu bekennen.
Zu diesen Zielen und ethischen Grundsätzen von Lions Clubs International gehört es insbesondere
1.
“… ein Forum für die offene Diskussion aller Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu bilden, ohne jedoch politische Fragen parteiisch und religiöse Fragen unduldsam zu behandeln“
Daraus folgt:
Lions sind gesellschaftspolitisch aktiv, aber parteipolitisch strikt neutral. Sie sind aufgerufen, Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offen zu diskutieren.
2.
„ … die Grundsätze eines guten Staatswesens und guten Bürgersinns zu fördern;“
„ … aktiv für die bürgerliche, kulturelle, soziale und allgemeine Entwicklung der
Gesellschaft einzutreten;“
In diesem Zusammenhang gibt jedes Lions-Mitglied beim Eintritt in seinen Club unter anderem folgende Erklärung ab:
„Ich werde mir stets meiner Verpflichtungen als Staatsbürger gegenüber meinem Land und der Gesellschaft bewusst sein und in Wort und Tat loyal zu ihnen stehen.“
Daraus folgt:
Die Grundsätze guten Staatswesens sind in Deutschland verkörpert in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten unseres Grundgesetzes beruht, welche in der Unantastbarkeit der Würde jedes einzelnen Menschen wurzeln.
Der gute Bürgersinn und unsere Verpflichtungen als Staatsbürger fordern von uns, im Hinblick auf diese Grundsätze Haltung zu beweisen und diese in der Vergangenheit hart erkämpften Werte aktiv gegen alle Anfechtungen von innen und von außen zu verteidigen.
Dazu gehört es vor allem, unsere staatsbürgerlichen Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte wahrzunehmen, sich in unseren Gemeinwesen zu engagieren und insbesondere unser Wahlrecht auszuüben.
3.
„…den Geist gegenseitiger Verständigung unter den Völkern der Welt zu wecken und zu erhalten“
Daraus folgt:
Völkerverständigung bedingt, dass wir Toleranz und Respekt gegenüber anderen Kulturen üben, Toleranz und Respekt für unsere Kultur und unsere Grundwerte aber auch von anderen erwarten.
Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang insbesondere zu dem in den Grundrechten unseres Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) niedergelegten Grundsatz:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Auffassungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Zusammenfassendes Statement:
Das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaat und Völkerverständigung wurzelt für uns Lions in Deutschland unmittelbar in den Zielen und Ethischen Grundsätzen unserer Vereinigung sowie unserem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Und dafür setzen wir uns täglich im Ehrenamt aktiv ein!